D&O-Versicherung

Schutz für Entscheider.

Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Führungskraft haften Sie im Ernstfall mit Ihrem Privatvermögen - selbst bei kleinen Fehlern oder Versäumnissen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) schützt Entscheidungsträger gezielt vor finanziellen Risiken durch berufliche Fehlentscheidungen.

Sie bietet rechtlichen Beistand, übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und stärkt das Vertrauen in die Unternehmensführung.

 

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Wann leistet eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Entscheidungsträger vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken. Ob Fehlentscheidung, Pflichtverletzung oder vermeintliches Fehlverhalten - im Schadensfall steht die Versicherung an Ihrer Seite.

Vertragsunterzeichnung

Ein Geschäftsführer unterzeichnet einen Liefervertrag ohne sorgfältige Prüfung. Aufgrund fehlerhafter Vertragsklauseln entsteht dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von 250.000 €. Die D&O-Deckung übernimmt die Abweehr unberechtigter Ansprüche und trägt den Schaden.

Insolvenzanmeldung

Ein Vorstand meldet die Insolvenz des Unternehmens zu spät an. Die Gläubiger machen ihn nun persönlich haftbar. Die D&O-Versicherung übernimmt die Anwaltskosten und leistet Schadenersatz über 500.000 €.

Datenschutzvorgaben

Der IT-Leiter eines Unternehmens versäumt die Umsetzung gesetzlicher Datenschutzanforderungen. Es kommt zu einer Datenpanne mit Bußgeldern und Schadensersatzkalgen. Die D&O-Deckung greift und schützt das Privatvermögen des Verantwortlichen.

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Für wen ist die D&O-Versicherung unverzichtbar?

Tagline

Geschäftsführer und Vorstände

Als Organ der Gesellschaft treffen Sie strategische Entscheidungen und tragen die volle Verantwortung für deren Folgen. Schon ein kleiner Fehler kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen - mit potenzieller persönlicher Haftung.

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Aufsichtsräte und Beiräte

Sie kontrollieren das Unternehmen, tragen aber ebenso Verantwortung. Unterlassene Aufsicht oder verspätete Hinweise auf Risiken können schnell zu Regressforderungen führen.

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Prokuristen und leitende Angestellte

Auch wenn Sie nicht im Organstatus sind, haften Sie für Entscheidungen mit weitreichenden Folgen. Besonders in Fragen der Compliance, Vertragsprüfung und Organisation ist der Schutz durch eine D&O-Versicherung sinnvoll.

Was deckt die D&O-Versicherung ab?

Die D&O-Versicherung schützt Entscheidungsträger vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen - auch bei unbeabsichtigten Fehlern.

Dabei übernimmt sie nicht nur die Kosten im Schadensfall, sondern auch die rechtliche Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Die D&O springt ein, wenn Vorwürfe gegen Sie erhoben werden - z. B. wegen Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen. Sie übernimmt die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.

Erstattung berechtigter Schadensersatzforderungen

Wird Ihnen tatsächlich ein haftungsauslösender Fehler nachgewiesen, übernimmt die Versicherung den Schaden.

Schutz bei Organisations-, Auswahl- und Überwachungspflichten

Gerade bei der Delegation von Aufgaben oder der Überwachung anderer Führungskräfte entsteht schnell ein Haftungsrisiko.

Deckung bei gesetzlicher und satzungsgemäßer Haftung

Die Police schützt bei Verstößen gegen Gesetze ebenso wie bei satzungswidrigem Verhalten.

Ihr Ansprechpartner

Fabian L. Riedle

Beratung Firmen- und Industriekunden

Telefon: 07542 50900-10

E-mail: fabian.riedle@riedle-versicherungsbuero.de

Adresse: Bahnhofstraße 13, 88069 Tettnang

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RIEDLE Versicherungsbüro

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