D&O-Versicherung
Schutz für Entscheider.
Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Führungskraft haften Sie im Ernstfall mit Ihrem Privatvermögen - selbst bei kleinen Fehlern oder Versäumnissen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) schützt Entscheidungsträger gezielt vor finanziellen Risiken durch berufliche Fehlentscheidungen.
Sie bietet rechtlichen Beistand, übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und stärkt das Vertrauen in die Unternehmensführung.
Noch heute wechseln und Wechselvorteil sichern!
Wann leistet eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung schützt Entscheidungsträger vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken. Ob Fehlentscheidung, Pflichtverletzung oder vermeintliches Fehlverhalten - im Schadensfall steht die Versicherung an Ihrer Seite.

Vertragsunterzeichnung
Ein Geschäftsführer unterzeichnet einen Liefervertrag ohne sorgfältige Prüfung. Aufgrund fehlerhafter Vertragsklauseln entsteht dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von 250.000 €. Die D&O-Deckung übernimmt die Abweehr unberechtigter Ansprüche und trägt den Schaden.

Insolvenzanmeldung
Ein Vorstand meldet die Insolvenz des Unternehmens zu spät an. Die Gläubiger machen ihn nun persönlich haftbar. Die D&O-Versicherung übernimmt die Anwaltskosten und leistet Schadenersatz über 500.000 €.

Datenschutzvorgaben
Der IT-Leiter eines Unternehmens versäumt die Umsetzung gesetzlicher Datenschutzanforderungen. Es kommt zu einer Datenpanne mit Bußgeldern und Schadensersatzkalgen. Die D&O-Deckung greift und schützt das Privatvermögen des Verantwortlichen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nulla euismod condimentum felis vitae efficitur. Sed vel dictum quam, at blandit leo.
01
Für wen ist die D&O-Versicherung unverzichtbar?
Tagline
Geschäftsführer und Vorstände
Als Organ der Gesellschaft treffen Sie strategische Entscheidungen und tragen die volle Verantwortung für deren Folgen. Schon ein kleiner Fehler kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen - mit potenzieller persönlicher Haftung.
02
Aufsichtsräte und Beiräte
Sie kontrollieren das Unternehmen, tragen aber ebenso Verantwortung. Unterlassene Aufsicht oder verspätete Hinweise auf Risiken können schnell zu Regressforderungen führen.
03
Prokuristen und leitende Angestellte
Auch wenn Sie nicht im Organstatus sind, haften Sie für Entscheidungen mit weitreichenden Folgen. Besonders in Fragen der Compliance, Vertragsprüfung und Organisation ist der Schutz durch eine D&O-Versicherung sinnvoll.
Was deckt die D&O-Versicherung ab?
Die D&O-Versicherung schützt Entscheidungsträger vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen - auch bei unbeabsichtigten Fehlern.
Dabei übernimmt sie nicht nur die Kosten im Schadensfall, sondern auch die rechtliche Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die D&O springt ein, wenn Vorwürfe gegen Sie erhoben werden - z. B. wegen Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen. Sie übernimmt die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.
Erstattung berechtigter Schadensersatzforderungen
Wird Ihnen tatsächlich ein haftungsauslösender Fehler nachgewiesen, übernimmt die Versicherung den Schaden.
Schutz bei Organisations-, Auswahl- und Überwachungspflichten
Gerade bei der Delegation von Aufgaben oder der Überwachung anderer Führungskräfte entsteht schnell ein Haftungsrisiko.
Deckung bei gesetzlicher und satzungsgemäßer Haftung
Die Police schützt bei Verstößen gegen Gesetze ebenso wie bei satzungswidrigem Verhalten.
Ihr Ansprechpartner
Fabian L. Riedle
Beratung Firmen- und Industriekunden
Telefon: 07542 50900-10
E-mail: fabian.riedle@riedle-versicherungsbuero.de
Adresse: Bahnhofstraße 13, 88069 Tettnang
Bürozeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 12:30, Mo. - Mi. 13:30 - 17:00, Do. 13:30 - 18:00 Uhr (sowie nach Vereinbarung)
RIEDLE Versicherungsbüro
Bahnhofstraße 13 | 88069 Tettnang
Telefon 07542 50900-0 | FAX 07542 50900-23
info@riedle-versicherungsbuero.de
Bürozeiten: Mo. - Fr. 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, Mo. - Mi. 13:30 Uhr - 17:00 Uhr, Do. 13:30 - 18:00 Uhr